Im Anwaltsnetzwerk Arbeitsrecht finden Sie kompetente Ansprechpartner auf allen Gebieten des Individual- und Kollektivarbeitsrechts. Gemeinsames Grundverständnis der im Netzwerk zusammengeschlossenen Kanzleien ist es, im arbeitsrechtlichen Bereich dafür zu wirken, bestehende Rechte auf individueller und kollektiver Ebene zugunsten der abhängig Beschäftigten durchzusetzen bzw. zu schützen. Die arbeitsrechtliche Vertretung verstehen wir nicht als Konkurrenz, sondern als notwendige Ergänzung gewerkschaftlicher, kollektiver Interessenvertretung.